Waldgesetz

 

 

 

Was steht im Waldgesetz und welche Regeln gelten im Wald? 

Bereits seit 1876 wird der Wald in der Schweiz geschützt. Aufgrund von massiven Rodungen häuften sich Ende des 19. Jahrhunderts Naturkatastrophen, vor allem in den Alpen. Der Bundesrat hatte damals entschieden, dass unsere Wälder schützenswert sind, und hat Kahlschläge in den Bergregionen ohne Bewilligung verboten. Wer Bäume fällen wollte, wurde dazu verpflichtet, auch wieder Bäume aufzuforsten. Im 1898 wurde das Gesetz auf das gesamte Gebiet der Schweiz ausgeweitet. Das war insofern bemerkenswert, da die Wälder oder die Holzvorräte nachhaltig geschützt worden sind.

Erst 1991 wurde das Schweizer Waldgesetz revidiert. Zu dieser Zeit waren die Forstbetriebe defizitär und das eigentliche Ziel war erreicht worden: Die Wälder hatten sich erholt. Im neuen Gesetz wurde die Schutz und Nutzfunktion, also die Holzernte, harmonisiert. Die Wälder sollen genutzt werden können, aber so naturnah und nachhaltig wie möglich. Die aktuelle Version des Waldgesetzes ist aus dem Jahr 2017. 

Aber was wird denn inhaltlich noch im Waldgesetz geregelt?

Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) 

Das Waldgesetz hat den Zweck:

  • die Fläche es Waldes zu erhalten
  • den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen
  • dafür zu sorgen, dass der Wald seine definierten Aufgaben, bzw. die Waldfunktionen erfüllen kann (Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion)
  • die Waldwirtschaft erhalten und fördern

Sogar der Klimawandel ist im Waldgesetz erwähnt!

Im Artikel 28.a: Der Bund und die Kantone ergreifen Massnahmen, welche den Wald darin unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können.

Im Artikel 32 steht, dass der Bund Vereinigungen finanziell unterstützen und mit Aufgaben beauftragen kann, die im Interesse der Walderhaltung liegen.

Wer sich unberechtigt Leistungen erschleicht, vorgeschriebene Schaffung von Wald unterlässt oder ohne Berechtigung rodet, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden, steht im Artikel 42.

Verhaltensregeln im Wald

Neben dem Schweizer Waldgesetz gibt es kantonale oder sogar Gesetze auf Gemeindeebene.

Ausser Gesetzen gibt es auch Verhaltensregeln im Wald. Hat zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft für den Wald  zusammen mit 20 weitere Organisationen unter dem Namen Wald-Knigge 10 Verhaltensregeln für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Diese wurden als Flyer publiziert und können über die Webseite der AfW bestellt werden.

Neben dem Schweizer Waldgesetz gibt es auch kantonale Gesetze oder sogar Gesetze auf Gemeindeebene.

Ausser Gesetzen gibt es auch Verhaltensregeln für den Aufenthalt im Wald. So hat zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft für den Wald zusammen mit 20 weiteren Organisationen unter dem Namen Wald-Knigge 10 Verhaltensregeln für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Diese wurden als Flyer publiziert und können über die Webseite der AfW bestellt werden.

Wytweiden sind vom Menschen gemachte Kulturlandschaften, eine Kombination aus Weiden und Wäldern. Diese Landschaften sind besonders attraktiv und werden häufig von Erholungssuchenden besucht.

Selven oder Haine sind kleine Waldstücke, die bewirtschaftet werden. Häufig im Alpenraum bestanden Kastanienhaine. Früher hatte die Edelkastanie dort eine grosse Bedeutung und bekam den Name Brotbaum.